Jah|res|über|schuss 〈m. 1u; Wirtsch.〉 innerhalb eines Geschäftsjahres erzielter Reingewinn, der sich aus der Verrechnung der Erträge u. Aufwendungen eines Unternehmens ergibt; Ggs Jahresfehlbetrag ● einen \Jahresüberschuss erwirtschaften
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Jah|res|über|schuss, der (Wirtsch.):
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Jahresüberschuss,
der Betrag (Jahresergebnis), um den die Summe aller Ertragsposten die Summe aller Aufwendungen der Gewinn-und-Verlust-Rechnung überschreitet (§ 275 Absatz 2 Nummer 20 beziehungsweise Absatz 3 Nummer 19 HGB). Unterschreiten die Erträge die Aufwendungen, spricht man von Jahresfehlbetrag. In der Bilanz erscheint der Jahresüberschuss nur, wenn diese ohne Berücksichtigung einer vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird (§ 268 Absatz 1 HGB).
Universal-Lexikon. 2012.