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Er|mitt|lung [ɛɐ̯'mɪtlʊŋ], die; -, -en:1. <ohne Plural> das Ermitteln:
die Ermittlung der genauen Tatzeit war nicht mehr möglich.
2. polizeiliche Nachforschung, Untersuchung, die der Aufklärung einer Straftat oder eines Unglücks dient:
Ermittlungen aufnehmen; der Untersuchungsausschuss, die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt.
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Er|mịtt|lung 〈f. 20〉 das Ermitteln, Nachforschung, Feststellung ● \Ermittlung der Vaterschaft; die \Ermittlungen sind (noch nicht) abgeschlossen; \Ermittlungen nach jmds. Verbleib anstellen
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Er|mịtt|lung , die; -, -en:
b) Nachforschung, polizeiliche Untersuchung:
-en einleiten, durchführen.
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Er|mịtt|lung, die; -, -en: a) das Ermitteln (a, b), Feststellen (1 a); b) Nachforschung, polizeiliche Untersuchung: -en einleiten, anstellen, durchführen; Doch um nicht nur die Anbieter und Vertreiber, sondern um die Täter und Produzenten aufzuspüren, wären verdeckte -en und die Einleitung von Scheingeschäften nötig (Woche 25. 4. 97, 26).
Universal-Lexikon. 2012.