Hoch|stift 〈n. 11〉 Domstift, Erzstift, zu einer Bischofskirche gehörendes Stift
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Hoch|stift, das (früher):
[Erz]bistum; Zentralverwaltung eines [Erz]bistums.
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Hochstift,
im Heiligen Römischen Reich (bis 1803) Bezeichnung für die Zentralverwaltung eines Bistums, bestehend aus Bischof, Diözesankurie und Domkapitel; im weiteren Sinn wurde der Begriff auch gebraucht zur Bezeichnung des bischöflichen Territoriums, auch des Domkapitels. Entsprechend wurde die Zentralverwaltung eines von einem Erzbischof regierten Territoriums Erzstift genannt, während ein Abt einem Stift vorstand.
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Universal-Lexikon. 2012.