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Hirtenamt
Hịr|ten|amt 〈n. 12u; fig.; veraltetBeruf des Seelsorgers

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Hịr|ten|amt, das (kath. Kirche):
Amt des Priesters, Seelsorgers.

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Hirtenamt,
 
katholisches Kirchenrecht: bildliche Bezeichnung für die der Kirche eigentümlichen Vollmacht (Jurisdiktion), die in der sakramentalen Bischofs- und Priesterweihe übertragen und in der kanonischen Sendung (Missio canonica) rechtlich umschrieben wird. Das Hirtenamt bezieht sich auf die Bereiche des Wortes (Lehre), der Sakramente und des christlichen Lebens.

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Hịr|ten|amt, das (kath. Kirche): Amt des Priesters, Seelsorgers.

Universal-Lexikon. 2012.