◆ hin|ein||fah|ren 〈V. intr. 130; ist〉 von (hier) draußen nach (dort) drinnen fahren, sich in einem Fahrzeug hineinbewegen ● in die Garage, in den Hof, in die Schleuse \hineinfahren; mit der Hand in etwas \hineinfahren 〈umg.〉 schnell, heftig in etwas hineingreifen
◆ Die Buchstabenfolge hin|ein... kann auch hi|nein... getrennt werden.
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hi|n|ein|fah|ren <st. V.>:
1.
der Zug fährt in den Bahnhof hinein;
c) <ist> (ugs.) (ein Fahrzeug, jmds. Fahrzeug) durch Heranfahren u. An-, Aufprallen beschädigen:
jmdm. [hinten] h.
schnell fuhr er in seine Jacke hinein und rannte aus dem Zimmer.
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hi|nein|fah|ren <st. V.>: 1. a) in etw., nach drinnen ↑fahren (1 a, 2 a, 4 a) <ist>: der Zug fährt in den Bahnhof hinein; Eine Zeit lang ist er regelmäßig nach München hineingefahren (M. Walser, Pferd 139); b) in etw., nach drinnen ↑fahren (4 b) <hat>; c) (ugs.) (ein Fahrzeug, jmds. Fahrzeug) durch Heranfahren u. An-, Aufprallen beschädigen <ist>: jmdm. [hinten] h.; in jmds. Auto h. 2. mit einer schnellen Bewegung in etw. ↑fahren (9 a) <ist>: Nachdem er ausgeraucht hatte, ... schnürte er die Schuhe zu, in die er vorher nur hineingefahren war (Loest, Pistole 79).
Universal-Lexikon. 2012.