Haus|ver|wal|ter 〈m. 3〉 mit der Verwaltung des Hauses beauftragter Vertreter des Hausbesitzers
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Haus|ver|wal|ter, der:
jmd., der vom Hausbesitzer mit der Verwaltung eines Hauses beauftragt ist.
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Haus|ver|wal|ter, der: jmd., der vom Hausbesitzer mit der Verwaltung eines Hauses beauftragt ist.
Universal-Lexikon. 2012.