Haus|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht, innerhalb bestimmter geschützter Räume zu bestimmen, wer sich darin aufhalten darf u. wer nicht ● vom \Hausrecht Gebrauch machen jmdm. die Tür weisen
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Haus|recht, das (Rechtsspr.):
Recht des Besitzers od. Benutzers einer Wohnung od. eines Hauses, jmdm. zu verbieten, die Wohnung od. das Haus zu betreten od. sich darin aufzuhalten:
von seinem H. Gebrauch machen.
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Hausrecht,
Hausfrieden.
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Haus|recht, das (Rechtsspr.): Recht des Besitzers od. Benutzers einer Wohnung od. eines Hauses, jmdm. zu verbieten, die Wohnung od. das Haus zu betreten od. sich darin aufzuhalten: das H. ausüben; von seinem H. Gebrauch machen.
Universal-Lexikon. 2012.