Grụnd|stein|le|gung 〈f. 20〉 feierliches Setzen des Grundsteins
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Grụnd|stein|le|gung, die:
Feier zu Beginn der Bauarbeiten, bei der der Grundstein symbolisch als erster Stein gesetzt wird.
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Grundsteinlegung,
seit dem 15. Jahrhundert bezeugte Feierlichkeit bei Beginn der Bauarbeiten, besonders bei öffentlichen Gebäuden. Nachdem der Grundstein durch den mit der Bauausführung betrauten Maurermeister in die entsprechende Lage gebracht worden ist, erhält er von Bauherrn und Bauleitern in der Regel drei Hammerschläge. In einer Aushöhlung des Grundsteins werden u. a. Inschrifttafeln, Münzen sowie auf den Bau und die Bauzeit bezügliche Urkunden aufbewahrt.
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Grụnd|stein|le|gung, die: Feier zu Beginn der Bauarbeiten, bei der der Grundstein symbolisch als erster Stein gesetzt wird: Die G. durch den Herrn Regierenden Bürgermeister ... wird in einigen Wochen sein (Prodöhl, Tod 24).
Universal-Lexikon. 2012.