Akademik

Größtmaß
Größt|maß 〈n. 11
1. größtes zulässiges Maß (eines Werkstücks)
2. größtmöglicher Anteil

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Größtmaß,
 
Messtechnik: größeres der beiden Grenzmaße, unterhalb dessen das am Werkstück festgestellte Istmaß liegen muss.

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Größt|maß, das: 1. größtes zulässiges Maß: bei der Anfertigung von etw. das G. nicht überschreiten. 2. größtmöglicher Anteil: sie besitzt ein G. an Geduld.

Universal-Lexikon. 2012.