Ge|schạ̈fts|trä|ger 〈m. 3〉 Gesandter in der niedrigsten Rangstufe
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Ge|schạ̈fts|trä|ger, der [für frz. chargé d'affaires]:
dem niedrigsten Rang angehörender diplomatischer Vertreter eines Staates im Ausland.
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Geschäftsträger,
französisch Chargé d'Affaires [ʃar'ʒe da'fɛːr], ein Diplomat, der bei geringem Geschäftsanfall oder übergangsweise nach Eröffnung diplomatischer Beziehungen eine diplomatische Vertretung leitet oder vorübergehend (»ad interim«) die Geschäfte für den Missionschef bei dessen Abwesenheit oder Verhinderung führt. Der ständige Geschäftsträger gehört zur 3. Rangklasse des diplomatischen Protokolls (Botschafter).
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Ge|schạ̈fts|trä|ger, der [für frz. chargé d'affaires]: dem niedrigsten Rang angehörender diplomatischer Vertreter eines Staates im Ausland: bei zwei Diners, von denen das eine der griechische G., Fürst Maurocordato, und seine ... Gemahlin anboten (Th. Mann, Krull 405).
Universal-Lexikon. 2012.