Ge|ne|ral|stabs|of|fi|zier 〈m. 1; Mil.〉 Angehöriger des Generalstabes
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Ge|ne|ral|stab, der:
Kreis von ausgewählten, besonders ausgebildeten Offizieren, der den obersten Befehlshaber od. Heerführer beratend unterstützt.
Dazu:
Ge|ne|ral|stabs|chef, der;
Ge|ne|ral|stabs|che|fin, die;
Ge|ne|ral|stabs|of|fi|zier, der;
Ge|ne|ral|stabs|of|fi|zie|rin, die.
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Ge|ne|ral|stabs|of|fi|zier, der: dem Generalstab angehörender Offizier.
Universal-Lexikon. 2012.