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Gegenpartei
Ge|gen|par|tei 〈f. 18; Rechtsw.; Sp.; Spielgegner. Partei, Gegenseite

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Ge|gen|par|tei, die:
1. einen gegensätzlichen Standpunkt vertretende Gruppe:
die Argumente der G. hören;
die G. ergreifen (als Dritter für den Standpunkt der Gegenpartei eintreten).
2. gegnerische Partei, Gruppe, Mannschaft:
die G. wird den Prozess wohl verlieren;
der Elfmeter wurde der G. zugesprochen.

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Ge|gen|par|tei, die: 1. einen gegensätzlichen Standpunkt vertretende Gruppe: die Argumente der G. hören; *die G. ergreifen (als Dritter für den Standpunkt der Gegenpartei eintreten). 2. gegnerische Partei, Gruppe, Mannschaft: die G. wird den Prozess wohl verlieren; der Elfmeter wurde der G. zugesprochen; sie ist überraschend zur G. übergetreten.

Universal-Lexikon. 2012.