Akademik
fürsten
fụ̈rs|ten
〈V. tr.;
hat
〉
in den Fürstenstand erheben
* * *
fụ̈rs|ten
<sw. V.;
hat
[mhd. vürsten]:
a)
in den Fürstenstand erheben:
einen Grafen f.;
b)
zum Fürstentum erklären:
eine Grafschaft f.; eine gefürstete Abtei.
Universal-Lexikon
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2012
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