Frụcht|saft 〈m. 1u〉 Saft aus frischen od. eingemachten Früchten
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Frụcht|saft, der:
aus frischen Früchten gewonnener Saft.
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Fruchtsaft,
im weiteren Sinn ein unvergorener, aus Früchten mittels technischer Verfahren gewonnener Saft; auch aus (meist pasteurisiertem oder sterilisiertem) Fruchtsaftkonzentrat (zur Erleichterung des Transports und der Haltbarkeit) durch Zusatz des bei der Konzentration entzogenen Wassers hergestellter Saft.
Der Fruchtsaft-VO und der VO über Fruchtnektar und Fruchtsirup vom 17. 2. 1982 zufolge darf als Fruchtsaft (Saftanteil 100 %, Fruchtgehalt 50 %) nur ein Getränk bezeichnet werden, das über alle charakteristische Eigenschaften des frischen Saftes der Früchte verfügt, denen es entstammt. Fruchtnektar (Saftanteil 50 %, Fruchtgehalt 25 %) bezeichnet ein Erzeugnis, das durch Zusatz von Wasser und Zucker aus Fruchtsaft, konzentriertem Fruchtsaft, Fruchtmark und konzentriertem Fruchtmark hergestellt wird. Das Fruchtsaftgetränk (Saftanteil 6 %, Fruchtgehalt 3 %) hingegen wird lediglich unter Mitverwendung von Fruchtsaft hergestellt. Fruchtsirup ist eine dickflüssige Zubereitung aus Fruchtsaft, konzentriertem Fruchtsaft oder aus Früchten (mit höchstens 68 % Zucker und 65 % löslicher Trockenmasse). Den Fruchtsäften können sowohl Weiß-, Halbweiß- und Flüssigzucker als auch Saccharoselösung zugesetzt werden. Bis zu 15 g pro Liter sind ohne Kennzeichnung erlaubt, jedoch Farb- und Aromastoffe verboten. Fruchtsäfte dürfen mit Ascorbinsäure (E 300), Kohlendioxid (E 290) oder Stickstoff behandelt werden.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Getränkeherstellung: Säfte, Wein und Bier
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Frụcht|saft, der: aus frischen Früchten gewonnener Saft.
Universal-Lexikon. 2012.