Fried|lo|sig|keit 〈f. 20; unz.〉 Zustand des Friedlosseins
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Friedlosigkeit,
Rechtsgeschichte: im germanischen Recht des frühen Mittelalter der durch die Tat begründete Ausschluss des Täters bei bestimmten schweren Verbrechen aus dem rechtlichen Schutzverband mit der Folge vollständiger Rechtlosigkeit (Acht). Diese v. a. im 19. Jahrhundert vertretene These wird angesichts des spärlichen Quellenmaterials neuerdings in Zweifel gezogen.
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Fried|lo|sig|keit, die; -: friedloses Wesen, friedloser Zustand.
Universal-Lexikon. 2012.