Akademik

Freigut
Frei|gut 〈n. 12u
1. 〈Kaufmannsspr.〉
1.1 kostenlos beförderte Ware
1.2 zollfreie Ware
2. 〈veraltet〉 von Lehnspflichten, Frondiensten u. Abgaben freies Bauerngut; Sy Freihof, Freihufe

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Freigut,
 
1) Freihof, Hofgut eines Freibauern, das in grundherrlicher Zeit von öffentlichen oder grundherrlichen Abgaben und Diensten befreit war; ähnelte dem Rittergut, besaß aber nicht dessen Herrschaftsrechte.
 
 2) Zollrecht: Waren, die nicht Zollgut sind und sich im freien Verkehr befinden (§ 5 Zollgesetz).

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Frei|gut, das: 1. (Zollw.) Ware, die nicht verzollt werden muss. 2. (früher) Hofgut, das von grundherrlichen Abgaben u. Diensten befreit ist.

Universal-Lexikon. 2012.