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pro|phy|lak|tisch [profy'laktɪʃ] <Adj.> (Med., bildungsspr.):vorbeugend:
eine prophylaktische Maßnahme ergreifen; ein Medikament prophylaktisch verabreichen.
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pro|phy|lạk|tisch 〈Adj.〉 vorbeugend, verhütend
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pro|phy|lạk|tisch <Adj.> [griech. prophylaktikós]:
1. (Med.) gegen eine Erkrankung vorbeugend:
eine -e Behandlung.
2. (bildungsspr.) dazu dienend, etw. Unerwünschtes zu verhindern; vorbeugend:
-e Maßnahmen [zur Verhütung von Verbrechen];
aus -en Gründen (aus Gründen der Vorbeugung).
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pro|phy|lạk|tisch <Adj.> [griech. prophylaktikós, zu: prophyláttestthai (prophylássesthai) = sich hüten, sich vorsehen, Medium von: prophyláttein (prophylássein) = (vor etwas) Wache halten, aus: pró = vor(her) u. phyláttein (phylássein) = wachen, behüten]: 1. (Med.) gegen eine Erkrankung vorbeugend: eine -e Maßnahme, Behandlung; das Mittel wirkt p. gegen Infektionen. 2. (bildungsspr.) dazu dienend, etw. Unerwünschtes zu verhindern; vorbeugend: -e Maßnahmen [zur Verhütung von Verbrechen]; aus -en Gründen (aus Gründen der Vorbeugung); ich habe mir diesen Tag p. (scherzh.; vorsichtshalber, für alle Fälle) freigehalten; wir waren natürlich sofort wieder p. in Deckung gegangen (Schnurre, Ich 124).
Universal-Lexikon. 2012.