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Filmfestspiele
Fịlm|fest|spie|le 〈Pl.〉 Veranstaltung, bei der die besten Filme verschiedener Nationen od. des letzten Jahres zum Wettbewerb gezeigt werden; Sy Filmfestival ● \Filmfestspiele von Cannes, Venedig usw.

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Fịlm|fest|spie|le <Pl.>:
Filmfestival.

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Filmfestspiele,
 
in der Regel jährlich abgehaltene internationale Wettbewerbe mit Preisverleihung für die besten Filme, Regisseure, Darsteller u. a. Die Regeln der großen Filmfestspiele werden kontrolliert von der »Fédération Internationale des Associations de Producteurs de Films« (FIAPF), einigen Filmfestspielen sind kommerzielle Filmmessen angegliedert. Die wichtigsten Filmfestspiele sind in Cannes (gegründet 1946, Hauptpreis »Goldene Palme«, seit 1969 begleitet von den Jungfilmerfestspielen »Quinzaine des réalisateurs«, die ohne Wettbewerb sind), Berlin (gegründet 1951, ursprünglich Berlin [West], Hauptpreis »Goldener Bär«, seit 1971 mit dem wettbewerbsfreien »Internationalen Forum des jungen Films«), Venedig (gegründet 1932), Locarno (gegründet 1946), Karlsbad (gegründet 1946), San Sebastián (gegründet 1954), Moskau (gegründet 1959; alternierend mit Karlsbad). Filmfestspiele für Kurz- und Experimentalfilme werden veranstaltet in Oberhausen (seit 1955), Mannheim-Heidelberg (seit 1952), Leipzig (seit 1957). Daneben gibt es zahlreiche Filmfestspiele, die oft auf einzelne Gattungen spezialisiert sind und meist keine Uraufführungen bieten.

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Fịlm|fest|spie|le <Pl.>: vgl. ↑Filmfestival.

Universal-Lexikon. 2012.