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Familienzusammenführung
Fa|mi|li|en|zu|sam|men|füh|rung 〈f. 20Zusammenführung von Familienangehörigen, die durch Krieg, Kriegsfolgen u. a. getrennt worden sind

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Fa|mi|li|en|zu|sam|men|füh|rung, die:
Zusammenführung der Angehörigen von Familien, die bes. durch Kriegswirren u. Kriegsfolgen auseinandergerissen wurden.

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Famili|enzusammenführung,
 
die Zusammenführung von Familienmitgliedern aus Ländern ohne Ausreisefreiheit mit Verwandten in Deutschland oder in anderen westlichen Ländern. Die Familienzusammenführung wurde insbesondere seitens der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Ländern des Ostblocks auf der Grundlage gegenseitiger Bereitschaft zur Lösung humanitärer Fragen betrieben. Im Verhältnis zur DDR bildete Art. 7 des Grundvertrages von 1972 die Basis hierfür.

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Fa|mi|li|en|zu|sam|men|füh|rung, die: Zusammenführung der Angehörigen von Familien, die bes. durch Kriegswirren u. Kriegsfolgen auseinander gerissen wurden: Fragen der F. und der Repatriierung von Menschen, die bei Kriegsausbruch deutsche Staatsangehörige waren (W. Brandt, Begegnungen 436).

Universal-Lexikon. 2012.