Fahr|rin|ne 〈f. 19〉 durch Seezeichen abgesteckte u. in Seekarten eingetragene Fahrstraße für Schiffe; Sy Fahrwasser
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Fahr|rin|ne, die:
durch bestimmte Zeichen markierter Streifen in einem Fluss u. im Meer vor der Küste, der, auch bei sonst geringer Wasserführung, die für die Schifffahrt erforderliche Wassertiefe aufweist.
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Fahrrinne,
für die Schifffahrt bestimmter Teil des Fahrwassers (in einem Fluss und vor der Küste), gekennzeichnet durch Seezeichen. Die Mindestfahrwassertiefe wird in Seekarten vermerkt.
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Fahr|rin|ne, die: durch bestimmte Zeichen markierter Streifen in einem Fluss u. im Meer vor der Küste, der, auch bei sonst geringer Wasserführung, die für die Schifffahrt erforderliche Wassertiefe aufweist.
Universal-Lexikon. 2012.