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Fahr|nis, die; -, -se (Rechtsspr.):
bewegliches Vermögen; fahrende Habe.
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Fahrnis,
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Fahr|nis, die; -, -se (Rechtsspr.): bewegliches Vermögen; fahrende Habe: Die Wohnung wird gerichtlich versiegelt. Die -se kommen in ein städtisches Depot (Wiener 6, 1984, 123).
Universal-Lexikon. 2012.