Ẹr|ben|ge|mein|schaft 〈f. 20; Rechtsw.〉 Gemeinschaft von Erben, die einen Nachlass gemeinsam verwalten
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Ẹr|ben|ge|mein|schaft, die:
Gesamtheit aller an einer Erbschaft beteiligten ↑ 2Erben, die den Nachlass gemeinsam verwalten.
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Erbengemeinschaft,
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Ẹr|ben|ge|mein|schaft, die: alle an einer Erbschaft beteiligten 2Erben, die den Nachlass gemeinsam verwalten.
Universal-Lexikon. 2012.