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Erbengemeinschaft
Ẹr|ben|ge|mein|schaft 〈f. 20; Rechtsw.〉 Gemeinschaft von Erben, die einen Nachlass gemeinsam verwalten

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Ẹr|ben|ge|mein|schaft, die:
Gesamtheit aller an einer Erbschaft beteiligten 2Erben, die den Nachlass gemeinsam verwalten.

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Erbengemeinschaft,
 
Erbrecht (Mehrheit von Erben), Miterbe.

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Ẹr|ben|ge|mein|schaft, die: alle an einer Erbschaft beteiligten 2Erben, die den Nachlass gemeinsam verwalten.

Universal-Lexikon. 2012.