En|quete|kom|mis|si|on 〈[ãkɛ:t-] od. [ãke:t-] f. 20〉 vom Parlament gebildeter Ausschuss, der ein bestimmtes Vorkommnis od. Vorhaben (z. B. Gesetz) eingehend untersucht u. berät
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En|quete|kom|mis|si|on , die (Parlamentsspr.):
vom Bundestag eingesetzte Kommission zur Untersuchung besonderer Themen (z. B. Fragen der Verfassungsreform, des Wahlrechts), die Vorschläge u. Materialien für künftige Entscheidungen des Parlaments erarbeiten soll.
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En|quete|kom|mis|si|on, die: vom Bundestag eingesetzte Kommission zur Untersuchung besonderer Themen (z. B. Fragen der Verfassungsreform, des Wahlrechts), die Vorschläge u. Materialien für künftige Entscheidungen des Parlaments erarbeiten soll.
Universal-Lexikon. 2012.