Ẹnd|ver|brau|cher 〈m. 3〉 Käufer, der eine Ware zum eigenen Gebrauch erwirbt, also nicht weiterverkauft
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Ẹnd|ver|brau|cher, der (Wirtsch.):
einzelner Verbraucher, der die Ware erst nach Durchgang durch den Zwischenhandel vom Einzelhändler kauft.
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Ẹnd|ver|brau|cher, der (Wirtsch.): einzelner Verbraucher, der die Ware erst nach Durchgang durch den Zwischenhandel vom Einzelhändler kauft: Der Erstverkauf an die Händler besagt zudem sehr wenig über den Widerhall beim E. (Spiegel 10, 1983, 64).
Universal-Lexikon. 2012.