Ein|peit|scher 〈m. 3〉
1. 〈im engl. Parlament〉 Abgeordneter, der für die Anwesenheit der Mitglieder seiner Partei u. für Ruhe u. Ordnung bei Sitzungen zu sorgen hat; Sy Whip
2. 〈allg.〉 polit. Hetzredner
3. 〈süddt. u. österr.〉 = Einpauker
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Ein|peit|scher, der; -s, -:
1. jmd., der andere [fanatisch] zu etw. antreibt, anhält:
unermüdlich trieben die E. die Fans zu Sprechchören an.
2. im britischen Parlament der Abgeordnete, der für die Anwesenheit der Abgeordneten seiner Partei bei Abstimmungen u. anderen wichtigen Anlässen zu sorgen hat.
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Einpeitscher,
im britischen Unterhaus der Whip.
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Ein|peit|scher, der; -s, - [2: nach engl. whip, ↑Whip]: 1. jmd., der andere [fanatisch] zu etw. antreibt, anhält: E. und Prophet der großen Studentenrevolte von 1968 war Rudi Dutschke (Welt 24./25. 8. 85, 7); die Fraktion hatte die Anweisung der E. befolgt und war vollzählig erschienen; unermüdlich trieben die E. die Fans zu Sprechchören an. 2. im britischen Parlament der Abgeordnete, der für die Anwesenheit der Abgeordneten seiner Partei bei Abstimmungen u. anderen wichtigen Anlässen zu sorgen hat; Whip.
Universal-Lexikon. 2012.