Ein|jäh|ri|ge(r) 〈m. 29〉
1. einjähriges Kind
2. 〈kurz für〉 Einjährig-Freiwilliger
————————
Ein|jäh|ri|ge(s) 〈n. 31; früher〉 mittlere Reife, Schulbildung von sechs Oberschulklassen ● das Einjährige machen; mit dem Einjährigen die Schule verlassen
* * *
1Ein|jäh|ri|ge, der; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete> (früher): Soldat, der sich freiwillig meldet u. aufgrund seiner Schulbildung nur ein Jahr zu dienen braucht.
————————
Universal-Lexikon. 2012.