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Diskontinuität
Dis|kon|ti|nu|i|tät 〈f. 20; unz.〉 zeitl. od. räuml. unterbrochener Zusammenhang; Ggs Kontinuität [<lat. dis- „un-“ + Kontinuität]

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Dis|kon|ti|nu|i|tät, die; -, -en:
1. Ablauf von Vorgängen mit zeitlichen od. räumlichen Unterbrechungen.
2. (Verfassungsw.) Grundsatz, nach dem im Parlament eingebrachte Gesetzesvorlagen, die nicht mehr vor Ende einer Legislaturperiode behandelt werden konnten, vom neuen Parlament neu eingebracht werden müssen.

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Diskontinuität
 
[lateinisch],
 
 1) allgemein: Ablauf von Vorgängen mit zeitlicher oder räumlicher Unterbrechung; Gegensatz: Kontinuität.
 
 2) deutsches Parlamentsrecht: Der Grundsatz der Diskontinuität besagt, dass die in einer Legislaturperiode nicht erledigten Anträge (besonders Gesetzesentwürfe) im neu gewählten Parlament nicht weiterbehandelt werden, sondern neu eingebracht werden müssen; er folgt aus der auf die jeweilige Wahlperiode begrenzten Legitimation des Parlaments (§ 125 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages). Für den Deutschen Bundesrat als permanentes (fortlaufendes) Organ gilt der Grundsatz nicht.
 

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Dis|kon|ti|nu|i|tät, die; -, -en: 1. Ablauf von Vorgängen mit zeitlichen od. räumlichen Unterbrechungen. 2. (Verfassungsw.) Grundsatz, nach dem im Parlament eingebrachte Gesetzesvorlagen, die nicht mehr vor Ende einer Legislaturperiode behandelt werden konnten, vom neuen Parlament neu eingebracht werden müssen.

Universal-Lexikon. 2012.