Dienst|pflicht 〈f. 20; unz.〉 Verpflichtung des Staatsbürgers zu bestimmten Dienstleistungen
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Dienst|pflicht, die:
a) Verpflichtung des Staatsbürgers zu bestimmten Diensten, Leistungen für die Gemeinschaft:
seine militärische D. absolvieren;
die D., seine -en vernachlässigen.
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Dienst|pflicht, die: a) Verpflichtung des Staatsbürgers zu bestimmten Diensten, Leistungen für die Gemeinschaft: dass einer der zwei Zivilisten ... seine militärische D. bei der Marine absolviert hatte (NZZ 3. 5. 83, 1); b) aus dem jeweiligen Dienstverhältnis entstehende ↑Pflicht (1): die D., seine -en vernachlässigen.
Universal-Lexikon. 2012.