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Zu|stän|dig|keits|be|reich 〈m. 1〉 Bereich, für den jmd. zuständig ist, Ressort
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Zu|stän|dig|keits|be|reich, der:
Bereich, für den jmd., eine Behörde o. Ä. zuständig ist:
dies fällt nicht in den Z. des Ministeriums.
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Zu|stän|dig|keits|be|reich, der: Bereich, für den jmd., eine Behörde o. Ä. zuständig ist: dies fällt nicht in den Z. des Ministeriums.
Universal-Lexikon. 2012.