Blịnd|bo|den 〈m. 4u〉 Boden aus rauen, ungehobelten Brettern, auf die der eigtl. Fußboden verlegt wird
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Blindboden,
Blendboden, die Bretterlage über der Deckenkonstruktion, die als Unterlage für Parkett- und Riemenfußböden dient.
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Blịnd|bo|den, der (Bauw.): Bretterlage über der Deckenkonstruktion als Unterlage für den eigentlichen Fußboden; Blendboden: Am Ende eines engen Durchgangs, durch dessen schadhafte Riemen man die Spreu auf dem B. sah (Steimann, Aperwind 13).
Universal-Lexikon. 2012.