Be|reit|schafts|po|li|zei 〈f. 18; unz.〉 Sonderpolizei in Dtschld. zur Abwehr von Gefahren für den Bestand der freiheitl. demokrat. Grundordnung des Bundes od. eines Landes
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Be|reit|schafts|po|li|zei, die:
kasernierte Polizei, die jederzeit abrufbereit ist.
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Bereitschaftspolizei,
Polizeieinheiten innerhalb der (uniformierten) Vollzugspolizei der deutschen Länder, die in der Regel in die Bereitschaftspolizeidirektion, Bereitschaftspolizeiabteilungen und Hundertschaften gegliedert und kaserniert sind. Die Bereitschaftspolizei dient der Ausbildung des Ersatzes für den polizeilichen Einzeldienst; sie hat ferner die Polizeikräfte des Einzeldienstes bei Bedrohung oder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterstützen. Der Einsatz darf nur von bestimmten Dienststellen (vornehmlich dem Innenminister/-senator) angeordnet werden. (Polizei)
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Be|reit|schafts|po|li|zei, die: kasernierte Polizei, die jederzeit abrufbereit ist.
Universal-Lexikon. 2012.