Ạr|beits|ge|richt 〈n. 11〉 Gericht für arbeitsrechtl. Streitigkeiten
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Ạr|beits|ge|richt, das:
Gericht, das für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig ist.
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Ạr|beits|ge|richt, das: Gericht, das für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig ist.
Universal-Lexikon. 2012.