Ạn|fangs|ka|pi|tal 〈n.; -s, -li|en〉 Kapital, das bei der Gründung eines Unternehmens zur Verfügung steht; Sy Gründungskapital
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Ạn|fangs|ka|pi|tal, das:
Kapital, das bei der Gründung eines Unternehmens od. bei der Tätigung eines größeren Geschäftes bereitsteht, bereitstehen muss:
ein hohes, niedriges A.
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Ạn|fangs|ka|pi|tal, das: Kapital, das bei der Gründung eines Unternehmens od. bei der Tätigung eines größeren Geschäftes bereitsteht, bereitstehen muss: ein hohes, niedriges A.
Universal-Lexikon. 2012.