Ạmts|pflicht 〈f. 20〉 mit der Ausübung eines Amtes verbundene Pflicht
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Ạmts|pflicht, die:
Verpflichtung einer Amtsperson, die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen.
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Ạmts|pflicht, die: Verpflichtung einer Amtsperson, die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen.
Universal-Lexikon. 2012.