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Amphetamin
Am|phet|a|min auch: Am|phe|ta|min 〈n.; -s; unz.; Pharm.〉 Stoff mit anregender Wirkung auf das zentrale Nervensystem

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Am|phe|t|a|min [Kurzw. aus α[Alpha]-Methylphenethylamin], das; -s; Syn.: 1-Phenylpropan-2-amin: ein psychostimulierend wirkendes α-Sympathikomimetikum, das u. a. als Anorexigen Verwendung fand u. ebenso wie seine Derivate (Amphetamine) dem Btm-Gesetz unterliegt.

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Am|phe|t|a|min, das; -s, -e [engl. amphetamine, Kunstwort aus: a(lpha), m(ethyl), ph(enyl), et(hyl) u. amine] (Chemie, Med.):
als Weckamin u. Droge verwendete chemische Verbindung.

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Amphetamin
 
[Kunstwort] das, -s, zu den Weckaminen zählende Verbindung, chemisch das 2-Amino-1-phenyl-propan. Amphetamin steigert die psychische Leistungsfähigkeit, dämpft das Hungergefühl und wirkt euphorisierend. Missbräuchlich verwendet wirkt Amphetamin Sucht erzeugend; es unterliegt deshalb dem Betäubungsmittelgesetz. - In gleicher Weise wie das Amphetamin wirken auch seine als Amphetamine bezeichneten Derivate, z. B. Amphetaminil und Methamphetamin.

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Am|phe|ta|min, das; -s, -e [engl. amphetamine, Kunstwort aus: a(lpha), m(ethyl), ph(enyl), et(hyl) u. amine] (Chemie, Med.): als Weckamin u. Droge verwendete chemische Verbindung.

Universal-Lexikon. 2012.