Ạl|ters|teil|zeit 〈f. 20; unz.〉 gleitender Übergang in den Vorruhestand in Form verminderter Wochenarbeitszeit bei gleichzeitiger Gehaltskürzung ab dem 55. Lebensjahr mit der Möglichkeit, innerhalb des folgenden Jahrzehnts, aber spätestens mit 65 Jahren, in Rente zu gehen; →a. Teilzeitbeschäftigung
* * *
Ạl|ters|teil|zeit, die; -, -en:
(bes. der Schaffung neuer Arbeitsplätze dienende) verkürzte Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer vor der Verrentung.
* * *
Ạl|ters|teil|zeit, die <o. Pl.>: (der Schaffung neuer Arbeitsplätze oder der Beschäftigungssicherung dienende) verkürzte Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer vor der Verrentung: Ersatz für den Vorruhestand — »Altersteilzeit« nimmt Gestalt an (MM 17. 8. 88, 4); Dabei sollen Mitarbeiter, die die Regelung in Anspruch nehmen, in der ersten Hälfte der A. voll arbeiten und dafür in der zweiten Hälfte freigestellt werden (MM 12. 8. 97, 2).
Universal-Lexikon. 2012.