Akademik

ad libitum
ad li|bi|tum 〈Abk.: ad lib.〉 nach Belieben; Ggs obligat ● Adlibitum-Besetzung 〈Mus.〉 Besetzung, bei der ein Instrument nach Belieben benutzt od. weggelassen werden kann [lat.]

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ad li|bi|tum [aus ad u. spätlat. libitus = Wunsch]:
a) (bildungsspr.) nach Belieben:
einige Beispiele ad l. herausgreifen;
b) (Musik) Vortragsbezeichnung, mit der das Tempo eines Stücks dem Interpreten freigestellt wird (Abk.: ad l., ad lib., a. l.)

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Ad libitum
 
Die lateinische Fügung - zum spätlateinischen »libitus« (= Wunsch) gebildet - ist bildungssprachlich in der Bedeutung »nach Wunsch, nach Belieben« gebräuchlich: Wir können einige Beispiele aus der deutschen Geschichte ad libitum herausgreifen. Sie dürfen diese Übung ad libitum wiederholen, solange Sie sich dabei nicht überanstrengen. - In der Musik ist die Fügung als Vortragsbezeichnung üblich, mit der das Tempo des betreffenden Stückes dem jeweiligen Interpreten freigestellt wird. Die gängigen Abkürzungen sind ad lib., ad l. oder a. l.

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ad li|bi|tum [aus ↑ad u. spätlat. libitus = Wunsch]: a) (bildungsspr.) nach Belieben: einige Beispiele ad l. herausgreifen; b) (Musik) Vortragsbezeichnung, mit der das Tempo eines Stücks dem Interpreten freigestellt wird; Abk.: ad l., ad lib., a. l.

Universal-Lexikon. 2012.