ạb||ni|cken 〈V. tr.; umg.〉 etwas \abnicken etwas zustimmend prüfen, etwas genehmigen ● einen Antrag, Beschluss \abnicken
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ạb|ni|cken <sw. V.; hat [eigtl. = mit einem Kopfnicken zustimmen] (ugs.):
[ohne Einwände, Diskussion, Kritik] genehmigen, befürworten:
die Geschäftsleitung hat großzügig alle Forderungen des Betriebsrats abgenickt.
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1ạb|ni|cken <sw. V.; hat [für älteres abg(e)nicken, zu ↑Genick] (Jägerspr.): Wild durch einen Stich in das Genick töten.
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2ạb|ni|cken <sw. V.; hat [eigtl. = mit einem Kopfnicken zustimmen] (salopp): befürworten, genehmigen: die Geschäftsleitung hat großzügig alle Forderungen des Betriebsrats abgenickt; 95 Prozent Wahlbeteiligung bei 8 Prozent Neinstimmen? Abgelehnt. 96 zu 5? Abgelehnt ... Irgendwann dann wurde abgenickt (Spiegel 3, 1992, 49).
Universal-Lexikon. 2012.