Teil des Motors, mit dem das Gemisch aus Kraftstoff und Luft elektrisch gezündet wird:
die Zündkerzen müssen ausgewechselt, gewechselt werden.
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Zụ̈nd|ker|ze 〈f. 19; Kfz〉 Vorrichtung an Verbrennungsmotoren zum Entzünden des im Verbrennungsraum befindlichen Kraftstoff-Luft-Gemischs mittels eines elektrischen Funkens
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Zụ̈nd|ker|ze, die (Kfz-Technik):
auswechselbarer Teil der Zündanlage, mit dessen Hilfe das Kraftstoff-Luft-Gemisch elektrisch gezündet wird.
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Zündkerze,
kurz Kerze, in den Zylinderkopf von Ottomotoren eingeschraubte Funkenstrecke, bestehend aus einer Mittelelektrode und einer Masseelektrode, zwischen denen der die Zündung auslösende Zündfunken überspringt. Die Mittelelektrode ist von einem Isolator umgeben, der im Betrieb eine Temperatur zwischen 400 und 850 ºC annehmen soll. In diesem Temperaturbereich setzt auch die Selbstreinigung der Zündkerze ein (Abbrennen von Rückständen). Bei niedrigeren Temperaturen kann der Isolator verschmutzen und damit elektrisch leitend werden, bei zu hohen Temperaturen können vorzeitige Zündungen (»Glühzündungen«) auftreten. Die Zündkerzen müssen daher an die thermische Belastung des Motors angepasst werden, was durch Wahl einer Zündkerze mit entsprechendem Wärmewert geschieht.
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Zụ̈nd|ker|ze, die (Kfz-T.): auswechselbarer Teil der Zündanlage, mit dessen Hilfe das Kraftstoff-Luft-Gemisch elektrisch gezündet wird.
Universal-Lexikon. 2012.