Akademik

Studienrat
Stu|di|en|rat ['ʃtu:di̯ənra:t], der; -[e]s, Studienräte ['ʃtu:di̯ənrɛ:tə], Stu|di|en|rä|tin ['ʃtu:di̯ənrɛ:tɪn], die; -, -nen:
beamteter Lehrer, beamtete Lehrerin an einer höheren Schule:
sie ist Studienrätin an einem Gymnasium.

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Stu|di|en|rat 〈m. 1u; Amtsbez. für〉 festangestellter (beamteter) Lehrer an einer höheren Schule

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Stu|di|en|rat, der:
1. beamteter Lehrer an einer höheren Schule.
2. (DDR) Ehrentitel für einen Lehrer.

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Studi|enrat,
 
seit 1920 Amtsbezeichnung für das Eingangsamt der Lehrer an Gymnasien, seit 1965 auch der Lehrer an beruflichen Schulen. Studienräte sind Beamte des höheren Dienstes auf Lebenszeit. Voraussetzung ist ein durch die Erste Staatsprüfung abgeschlossenes Hochschulstudium und eine meist 11/2- bis 2-jährige schulpraktische Ausbildung als Studienreferendar in Schule und Studienseminar, die mit der Zweiten Staatsprüfung abschließt oder auf dem Weg der Bewährungsbeförderung erfolgen kann. Der Anwärter für das höhere Lehramt nach der Zweiten Staatsprüfung ist der Studienassessor, sein Inhaber der Studienrat. Im Zug der Beförderung nach Leistung wird der Studienrat zum Oberstudienrat ernannt. Die Beförderung zum Studiendirektor ist mit besonderen Aufgaben verbunden (z. B. Vertretung des Anstaltsleiters, Tätigkeit als Fachleiter im Studienseminar). Oberstudiendirektor heißen die Leiter von Gymnasien, Studienseminaren, bestimmten beruflichen Schulen und Kollegs. Studienprofessor ist in Baden-Württemberg die Dienstbezeichnung für Leiter von Studienseminaren. In Bayern gibt es die Dienstbezeichnung Gymnasialprofessor.
 
In Österreich heißen Lehrer an höheren Schulen Professor; Studienrat und Oberstudienrat sind Berufstitel, die zur Auszeichnung für Verdienste im Lehr- oder Erziehungsdienst verliehen werden. In der Schweiz bestehen nur die Dienstbezeichnung Professor, Gymnasial- oder Mittelschullehrer, Technikumslehrer usw.

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Stu|di|en|rat, der: 1. beamteter Lehrer an einer höheren Schule. 2. (DDR) Ehrentitel für einen Lehrer.

Universal-Lexikon. 2012.