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Stiefgeschwister
Stief|ge|schwis|ter ['ʃti:fgəʃvɪstɐ], die <Plural>:
a) nicht blutsverwandte Geschwister, die aus verschiedenen Ehen der Stiefeltern stammen.
b) Geschwister, die nur einen Elternteil gemeinsam haben; Halbgeschwister.

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Stief|ge|schwis|ter 〈Pl.〉 Geschwister, die keinen od. nur einen gemeinsamen Elternteil haben; →a. Halbgeschwister [→ Stiefbruder]

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Stief|ge|schwis|ter <Pl.> [ vgl. Stiefbruder]:
a) Geschwister, die nur einen Elternteil gemeinsam haben; Halbgeschwister;
b) Kinder in einer Ehe, die weder denselben Vater noch dieselbe Mutter haben, sondern von den jeweiligen Elternteilen mit in die Ehe gebracht worden sind.

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Stief|ge|schwis|ter <Pl.> [vgl. ↑Stiefbruder]: a) Geschwister, die nur einen Elternteil gemeinsam haben; Halbgeschwister; b) Kinder in einer Ehe, die weder denselben Vater noch dieselbe Mutter haben, sondern von den jeweiligen Elternteilen mit in die Ehe gebracht worden sind.

Universal-Lexikon. 2012.