nach bestimmten Stufen, Rängen einteilen, festsetzen:
das Gehalt nach Dienstgraden staffeln; <auch + sich> das Gehalt staffelt sich nach Dienstjahren.
Syn.: ↑ aufschlüsseln.
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stạf|feln 〈V. tr.; hat〉
2. staffelweise aufstellen
[→ Staffel]
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stạf|feln <sw. V.; hat:
1. in einer bestimmten, schräg abgestuften Anordnung aufstellen, aufeinandersetzen, formieren:
Dosen pyramidenartig, zu Pyramiden s.;
(Fußball:) die gut, tief, klug gestaffelte Abwehr des Gegners.
2.
a) nach bestimmten Rängen, Stufungen einteilen:
Preise, Steuern, Gebühren s.;
nach Dienstjahren gestaffelte Gehälter;
b) <s. + sich> nach bestimmten Rängen, Stufungen gegliedert, eingeteilt sein:
die Telefongebühren staffeln sich nach der Entfernung.
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stạf|feln <sw. V.; hat: 1. in einer bestimmten, schräg abgestuften Anordnung aufstellen, aufeinander setzen, formieren: Dosen pyramidenartig, zu Pyramiden s.; Sie ... staffelten sich neu zum Schießen (Böll, Adam 49); (Fußball:) die gut, tief, klug gestaffelte Abwehr des Gegners. 2. a) nach bestimmten Rängen, Stufungen einteilen: Preise, Steuern, Gebühren s.; Das Erfassungsraster staffelt in 12 Bereiche spezifischer Energieverbräuche (CCI 9, 1985, 16); nach Dienstjahren gestaffelte Gehälter; b) <s. + sich> nach bestimmten Rängen, Stufungen gegliedert, eingeteilt sein: die Telefongebühren staffeln sich in der Regel nach der Entfernung.
Universal-Lexikon. 2012.