Akademik

staatlich
staat|lich ['ʃta:tlɪç] <Adj.>:
den Staat betreffend; dem Staat gehörend; vom Staat ausgehend, veranlasst:
staatliche Aufgaben; ein staatliches Museum; dieser Betrieb ist staatlich, wird staatlich subventioniert.
Syn.: national.
Zus.: innerstaatlich, zwischenstaatlich.

* * *

staat|lich 〈Adj.〉
1. den Staat betreffend, zu ihm gehörig, von ihm ausgehend
2. die Staatsregierung betreffend, zu ihr gehörig, in ihrem Dienst stehend, sie vertretend, von ihr ernannt
● \staatlich geprüft im Beisein einer staatlichen Prüfungskommission geprüft

* * *

staat|lich <Adj.>:
a) den Staat (1 a) betreffend, zum Staat gehörend:
-e Souveränität;
die -e Macht ausüben;
-e Interessen vertreten;
die -e Anerkennung (die Anerkennung als Staat) erlangen;
b) dem Staat gehörend, vom Staat unterhalten, geführt:
-e und kirchliche Institutionen;
-e Museen;
etw. mit -en Mitteln subventionieren;
der Betrieb ist s.;
c) den Staat vertretend, vom Staat autorisiert:
eine -e Beauftragte;
-e Stellen, Behörden;
d) vom Staat ausgehend, veranlasst, durchgeführt:
-e Maßnahmen;
unter -er Verwaltung stehen;
etw. s. subventionieren;
ein s. geprüfter, anerkannter Sachverständiger.

* * *

staat|lich <Adj.>: a) den ↑Staat (1 a) betreffend, zum Staat gehörend: -e Souveränität, Unabhängigkeit; die -e Macht ausüben; -e Aufgaben; -e Interessen vertreten; die -e Anerkennung (die Anerkennung als Staat) erlangen; b) dem Staat gehörend, vom Staat unterhalten, geführt: -e und kirchliche Institutionen; -e Museen; etw. mit -en Mitteln subventionieren; der Betrieb ist s.; c) den Staat vertretend, vom Staat autorisiert: eine -e Beauftragte; -e Stellen, Behörden; d) vom Staat ausgehend, veranlasst, durchgeführt: -e Maßnahmen; unter -er Verwaltung stehen; etw. s. subventionieren; ein s. geprüfter, anerkannter Sachverständiger.

Universal-Lexikon. 2012.