Person, die jmdm. bei der Ausführung einer unrechten Tat hilft:
der Verbrecher und seine Spießgesellen; er floh mit seiner Spießgesellin.
Syn.: ↑ Helfershelfer (abwertend), ↑ Helfershelferin (abwertend), ↑ Komplize, ↑ Komplizin (abwertend), ↑ Kumpan (abwertend), ↑ Kumpanin (ugs.).
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Spieß|ge|sel|le 〈m. 17〉
1. 〈urspr.〉 Kamerad, Waffenbruder
2. 〈dann〉 Mitschuldiger, Mittäter, Helfershelfer, Kumpan, Genosse
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Spieß|ge|sel|le, der [urspr. = Waffengefährte]:
1. (abwertend) Helfershelfer.
er saß mit seinen -n am Stammtisch.
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Spieß|ge|sel|le, der [urspr. = Waffengefährte]: 1. (abwertend) Helfershelfer: Wir, Gegner Hitlers, haben damals ihm und seinen braunen -n die Niederlage gewünscht; wir wünschten den Sieg der sowjetischen Völker, nicht den Stalins und seiner -n (Zeit 18. 1. 85, 3). 2. (scherzh.) ↑Kumpan (a): er saß mit seinen -n am Stammtisch.
Universal-Lexikon. 2012.