Akademik

Schwarz-
schwarz-, Schwarz- [ʃvarts̮] <Präfixoid>:
illegal, verboten, ohne behördliche Erlaubnis in Bezug auf das im Basiswort Genannte:
a) <substantivisch> Schwarzarbeit (Lohnarbeit, die die gesetzlichen Bestimmungen umgeht, bei der keine Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden); Schwarzbrennerei; Schwarzfahrer (Person, die ohne Fahrschein, Fahrkarte fährt); Schwarzhandel; Schwarzmarkt.
b) <verbal> schwarzarbeiten; schwarzfahren (ohne Fahrschein, Fahrkarte fahren); schwarzhören (Radio hören, ohne dafür Rundfunkgebühren zu bezahlen).

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schwạrz-, Schwạrz-:
kennzeichnet in Bildungen mit Substantiven oder Verben etw. als illegal, ohne behördliche Genehmigung erfolgend:
Schwarzbau, -kauf;
schwarzschlachten.

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schwạrz-, Schwạrz-: kennzeichnet in Bildungen mit Substantiven oder Verben etw. als illegal, ohne behördliche Genehmigung erfolgend: Schwarzbau, -kauf; schwarzschlachten.

Universal-Lexikon. 2012.