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Schausteller
Schau|stel|ler ['ʃau̮ʃtɛlɐ], der; -s, -, Schau|stel|le|rin ['ʃau̮ʃtɛlərɪn], die; -, -nen:
Person, die auf einem Jahrmarkt o. Ä. ein Karussell o. Ä. betreibt, etwas vorführt, zeigt:
die Schausteller schlagen ihre Buden auf; seine Mutter war Schaustellerin.

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Schau|stel|ler 〈m. 3jmd., der etwas zur Schau stellt, ausstellt, zeigt (bes. auf dem Jahrmarkt)

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Schau|stel|ler, der; -s, -:
jmd., der (im Wohnwagen von Ort zu Ort ziehend) auf Messen u. Jahrmärkten ein Fahrgeschäft betreibt, etw. zeigt, vorführt.

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Schausteller,
 
Personen, die gewerbsmäßig Jahrmärkte und Volksfeste mit ihren der Unterhaltung und Belustigung dienenden Unternehmen beschicken, z. B. Karussells, Schießgeschäfte. Die GewO (§ 55) schreibt den Besitz einer Reisegewerbekarte vor. Im Schaustellergewerbe sind seit Ende des Zweiten Weltkrieges in der Bundesrepublik Deutschland nur noch Familienbetriebe tätig. Die rd. 6 000 Schausteller betreiben rd. 5 600 Betriebe mit rd. 35 000 Beschäftigten (einschließlich mitarbeitender Familienangehöriger und Unternehmer). Ihr Umsatz beträgt rd. 2 Mrd. DM. Beschickt werden jährlich rd. 10 000 Veranstaltungen, die von rd. 200 Mio. Personen besucht werden (1998). - Dachorganisation ist der Deutsche Schaustellerbund e. V., Sitz: Berlin (Hauptgeschäftsstelle: Bonn).

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Schau|stel|ler, der; -s, -: jmd., der (im Wohnwagen von Ort zu Ort ziehend) auf Messen u. Jahrmärkten ein Fahrgeschäft betreibt, etw. zeigt, vorführt.

Universal-Lexikon. 2012.