weibliche Person, die besondere Kenntnisse auf einem bestimmten Gebiet hat und in entsprechenden Fällen zur Beurteilung herangezogen wird:
eine Sachverständige hinzuziehen.
Zus.: Bausachverständige, Schriftsachverständige.
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Sạch|ver|stän|di|ge(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 Fachmann od. Fachfrau, der bzw. die wegen seiner/ihrer Sachkenntnis von einem Gericht bei schwierigen Fragen zur Abgabe eines Gutachtens berufen wird
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Sạch|ver|stän|di|ge , die/eine Sachverständige; der/einer Sachverständigen, die Sachverständigen/zwei Sachverständige:
1. (Rechtsspr.) weibliche Person, die aufgrund ihrer besonderen Sachkunde in einem gerichtlichen Verfahren als Gutachterin auftritt:
eine vereidigte, öffentlich bestellte S.;
in einem Prozess als S. auftreten;
eine S. hinzuziehen.
den Rat einer -n einholen.
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Sạch|ver|stän|di|ge, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete>: 1. (Rechtsspr.) jmd., der aufgrund seiner besonderen Sachkunde in einem gerichtlichen Verfahren als Gutachter[in] auftritt: ein vereidigter, öffentlich bestellter -r; in einem Prozess als S. auftreten; einen -n hinzuziehen, hören; die Bestellung der -n obliegt dem Richter; ein Beweis durch S. kann in allen Verfahrensarten erhoben werden. 2. jmd. mit Sachverstand; Fachmann, Fachfrau; Experte, Expertin: Im Weißen Haus ... hat heute eine ganze Anzahl von ökonomischen -n ... ständig direkten Zugang zum Regierungschef (Dönhoff, Ära 190); den Rat einer -n einholen; die Versicherung ließ den Schaden von einem -n schätzen.
Universal-Lexikon. 2012.