Verschluss an Kleidungsstücken, Taschen o. Ä. aus kleinen Metall- oder Kunststoffgliedern, die durch Ziehen eines Schiebers ineinandergreifen:
der Reißverschluss klemmt; den Reißverschluss öffnen, zumachen.
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Reiß|ver|schluss 〈m. 1u〉 Verschlussvorrichtung für Kleidungsstücke, Taschen u. Ä., bei der die Zahnreihen der beiden Verschlussstücke durch einen Schieber ineinandergeschoben werden
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Reiß|ver|schluss, der:
an Kleidungsstücken, Taschen o. Ä. anstelle von Knöpfen angebrachte Vorrichtung, die aus kleinen Gliedern, Zähnchen besteht, die beim Zuziehen ineinandergreifen, sodass etw. geschlossen ist:
der R. klemmt;
den R. öffnen, schließen.
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Reißverschluss,
Verschlussvorrichtung für Kleidung, Taschen u. a., bei der an zwei Bändern befestigte Schließketten (Zähne, Spiralen, Rillen) durch einen Schieber wechselseitig ineinander und beim Öffnen auseinander gehakt werden, wobei Endstücke das Herausrutschen des Schiebers verhindern. Beim Zahnverschluss führt der Schieber die gegenüber beziehungsweise übereinander liegenden Zähne mit ihren Buckeln und Vertiefungen so aufeinander zu, dass sie ineinander greifen und sich verhaken können. Bei anderen Ausführungsformen besteht die Schließkette aus Kunststoff- oder Metallschlaufen, die sich durch eine spiralige Wicklung ergeben (Spiralverschluss), oder aus langen, schienenartigen Kunststoffbändern, deren Rillen durch den Schieber ineinander gedrückt werden (Rillen-, Gleitverschluss). Klettverschlüsse aus zwei Textilbändern halten mit Häkchen aneinander. - Für einen Reißverschluss erhielt der amerikanische. Ingenieur schwedischer Herkunft G. Sundback 1914 das Patent.
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Reiß|ver|schluss, der: an Kleidungsstücken, Taschen o. Ä. anstelle von Knöpfen angebrachte Vorrichtung, die aus kleinen Gliedern, Zähnchen besteht, die beim Zuziehen ineinander greifen, sodass etw. geschlossen ist: der R. klemmt; den R. öffnen, schließen; einen neuen R. einnähen.
Universal-Lexikon. 2012.