Person, die einer protestantischen Kirche angehört:
sie ist eine überzeugte Protestantin.
Syn.: Evangelische, Evangelischer.
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Pro|tes|tạnt 〈m. 16〉 Angehöriger der protestant. Kirche [<lat. protestans, Part. Präs. von protestari „öffentlich bezeugen, eine Gegenerklärung abgeben, missbilligen“, nach dem Protest der evang. Stände auf dem Reichstag zu Speyer 1529 gegen die Wiederherstellung des Wormser Edikts, das alle kirchl. Reformen verbot]
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Pro|tes|tạnt, der; -en, -en [zu lat. protestans (Gen.: protestantis), 1. Part. von: protestari, ↑ protestieren]:
1. [nach dem feierlichen ↑ Protest (1) der ev. Reichsstände auf dem Reichstag zu Speyer 1529] Angehöriger einer protestantischen Kirche.
2. (seltener) jmd., der gegen etw., jmdn. ↑ protestiert (1 a).
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Pro|tes|tạnt, der; -en, -en [zu lat. protestans (Gen.: protestantis), 1. Part. von: protestari, ↑protestieren; 1: nach der feierlichen ↑Protestation der ev. Reichsstände auf dem Reichstag zu Speyer 1529]: 1. Angehöriger einer protestantischen Kirche: -en und Katholiken sind sich in diesem Punkt einig. 2. (seltener) jmd., der gegen etw., jmdn. protestiert (1 a): -en, die mit den etablierten Parteien unzufrieden sind, könnten den Ökologen in der Tat zu Sitzen im Parlament verhelfen (Capital 2, 1980, 36).
Universal-Lexikon. 2012.