a) Person, die einem Betrieb, Unternehmen o. Ä. angehört, dort beschäftigt ist:
langjährige, treue Mitarbeiter; sie ist eine tüchtige Mitarbeiterin; die Firma hat 2 000 Mitarbeiter.
b) Person, die bei einer Institution, bei einer Zeitung o. Ä. mitarbeitet, [wissenschaftliche] Beiträge liefert:
eine wissenschaftliche Mitarbeiterin; er arbeitet als freier (nicht fest angestellter, gegen Einzelhonorar schreibender) Mitarbeiter einer Zeitung, bei einer Zeitung.
c) Person, die [in abhängiger Stellung] mit einer anderen zusammenarbeitet, ihr zuarbeitet:
der Minister hat einen Stab von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
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Mịt|ar|bei|te|rin 〈f. 22〉 weibl. Mitarbeiter
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Mịt|ar|bei|te|rin, die; -, -nen:
w. Form zu ↑ Mitarbeiter.
Um gehäuftes Auftreten der Doppelform Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden, können je nach Kontext die Ausweichformen Belegschaft oder Kollegium gewählt werden.
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Mịt|ar|bei|te|rin, die; -, -nen: w. Form zu ↑Mitarbeiter.
Universal-Lexikon. 2012.